Treppenhausreinigung: Wer ist verantwortlich?
In Mehrparteienhäusern führt die Frage „Wer putzt das Treppenhaus?" regelmäßig zu Unklarheiten. Hier ein Überblick über die Pflichten.
Kaum ein Thema sorgt in Mehrparteienhäusern für so viel stillen Unmut wie ein ungeputztes Treppenhaus. Häufig herrscht Unsicherheit, wer eigentlich zuständig ist – und am Ende putzt entweder niemand richtig, oder es kommt zu Streit über den „Wisch-Plan" an der Pinnwand. Hier ein klarer Überblick über die rechtliche und praktische Seite.
Eigentümergemeinschaft
Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss, ob ein externer Reinigungsdienst beauftragt oder die Reinigung im Wechsel von den Eigentümern selbst übernommen wird. Die Kosten werden in der Regel über das Hausgeld umgelegt, meist nach Miteigentumsanteilen. Ein solcher Beschluss wird üblicherweise in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst.
Hausverwaltung
Die Hausverwaltung organisiert meist die Beauftragung und Koordination des Reinigungsdienstleisters und sorgt dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten werden. Sie ist außerdem die erste Ansprechstelle, wenn die Qualität nicht stimmt oder Termine ausfallen – gute Hausverwaltungen lassen sich die Leistung regelmäßig bestätigen, zum Beispiel über ein Reinigungsprotokoll.
Mieter
Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass Mieter die Treppenhausreinigung im Wechsel selbst übernehmen oder die Kosten für einen externen Dienst über die Nebenkosten mittragen. Welche Regelung gilt, steht im individuellen Mietvertrag – meist im Abschnitt zu Nebenkosten oder Hausordnung. Wichtig: Ein reiner Verweis auf die Hausordnung reicht rechtlich oft nicht aus, die Pflicht muss im Mietvertrag selbst stehen.
Was passiert bei Streit oder Vernachlässigung?
Wird die Reinigungspflicht von einzelnen Mietparteien nicht erfüllt, kann der Vermieter oder die Hausverwaltung im Ernstfall einen externen Dienst beauftragen und die Kosten den Mietern in Rechnung stellen. In der Praxis führt das oft zu langwierigem Streit – einer der häufigsten Gründe, warum sich Eigentümergemeinschaften am Ende für eine dauerhafte externe Lösung entscheiden.
Was eine professionelle Treppenhausreinigung umfasst
- Treppenstufen, Geländer und Handläufe
- Eingangsbereich, Fußmatten, Briefkästen und Klingeltableau
- Fenster und Glasflächen im Treppenhaus
- Kellergänge und Gemeinschaftsflächen, je nach Vereinbarung
- Im Winter auf Wunsch zusätzlich Schneeräumung und Streudienst
Warum ein externer Dienst oft die bessere Lösung ist
Ein professioneller Reinigungsdienst sorgt für gleichmäßige Qualität, feste Termine und vermeidet Streit zwischen Mietparteien über „wer wann dran ist". Zudem lassen sich die Kosten klar kalkulieren und auf alle Parteien fair verteilen – ohne Diskussionen über Krankheit, Urlaub oder vergessene Putztage.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Je nach Anzahl der Parteien und Frequentierung meist wöchentlich oder 14-tägig – wir beraten Sie nach einer kurzen Besichtigung.
Können mehrere Häuser gemeinsam betreut werden?
Ja, für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten in Kempten und Umgebung erstellen wir einen gemeinsamen Reinigungsplan mit abgestimmten Terminen.
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